Die 19-jährige Hannah Fischer wird trotz eines von Frauenarzt Dr. Schöneberg implantierten Hormonstäbchens ungewollt schwanger. Der Arzt verweist auf ein unterschriebenes Restrisiko-Dokument und drängt Hannah zu kostspieligen, teils unnötigen Zusatzuntersuchungen über 4.000 Euro. Eine Gutachterkommission findet zunächst keinen Behandlungsfehler, da Hannah Nachsorgeuntersuchungen versäumt hatte. Als Dr. Schöneberg die offenen Rechnungen gerichtlich eintreibt und Hannah wegen öffentlicher Vorwürfe auf 10.000 Euro Schadensersatz verklagt, sucht sie weitere Betroffene. Gemeinsam mit drei anderen Frauen, die ebenfalls trotz Hormonstäbchen schwanger wurden oder allergisch reagierten, erstattet sie Anzeige. Ein Pharmaunternehmen bestätigt den Verdacht gefälschter Präparate. Das gerichtliche Gutachten belegt schließlich eine Fehlbehandlung: Dr. Schöneberg hatte wissentlich Medikamentenfälschungen eingesetzt, verliert seine Zulassung und wird zu zwei Jahren Bewährungsstrafe wegen Betrugs und Körperverletzung verurteilt. Hannah gewinnt die Berufung, erhält monatlichen Schadensersatz sowie 15.000 Euro Entschädigung und zieht mit Frederick und Sohn Leo in eine neue Wohnung.