Taxifahrer Didi Peschke, seit 15 Jahren bei Unternehmer Kalle Blome angestellt, wird fristlos gekündigt, weil er mit rund 150 Kilo angeblich 3 % mehr Sprit verbraucht als seine Kollegen. Eine Kündigungsschutzklage bringt ihn zunächst zurück in den Job, doch Blome legt ihm kurz darauf einen Änderungsvertrag mit einer Gewichtsklausel vor, die Peschke ungelesen unterschreibt. Als er das Maximalgewicht von 120 Kilo nach drei Monaten extremer Diät und Zusatzarbeit um fünf Kilo verfehlt, wird er erneut entlassen. Die versäumte Kündigungsschutzklage und drohende Privatinsolvenz zwingen ihn schließlich zum Anwalt. Da die Gewichtsklausel gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt und nichtig ist, klagt Peschke erfolgreich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Blome zahlt 3.000 Euro, Peschke findet einen neuen Job und rettet damit knapp sein Haus vor der Zwangsversteigerung.